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Ihre Energieberater

Der Energieausweis ist ein Dokument, das den Energieverbrauch eines Gebäudes nach Verbrauch oder Bedarf bewertet. Die entsprechenden Regelungen zur Ausstellung und Verwendung beschreibt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG Teil 5 „Energieausweise“ § 79 bis § 88) welche Pflichten und Anforderungen an Energieausweise zu stellen sind.

Für fast jedes neue Gebäude muss ein Energieausweis ausgestellt werden. Zudem ist immer dann ein Energieausweis nötig, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchten. Dem neuen Nutzer soll der Energieausweis die energetischen Kennwerte des Gebäudes anschaulich machen.  

Wer sein Wohneigentum selbst nutzt oder nicht neu vermietet, benötigt keinen Energieausweis. Daher haben auch Mieter in bestehenden Mietverhältnissen keinen Anspruch, sich einen Energieausweis vorweisen zu lassen. Überdies sind Baudenkmäler und kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m2 von der Energieausweis-Pflicht befreit

Wird ein Gebäude gemäß § 48 GEG umfassend saniert, ist nach § 80 (2) GEG ein Energiebedarfsausweis auszustellen. 

Der individuelle Sanierungsfahrplan von uns, beinhaltet automatisch den Energieausweis! 

Sie haben derzeit keinen gültigen Energieausweis?

Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie ganz oder teilweise verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen möchten, müssen potentiellen Interessenten spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorweisen oder gut sichtbar aushängen. Zusätzlich müssen bereits beim Inserieren der Immobilie zentrale Daten aus dem Energieausweis angegeben werden. Ohne diese Angaben droht ein Bußgeld von bis zu 14.000€. 

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

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